Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Anwendungsbereich dieser Bedingungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
2. Diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den gesetzlichen Regelungen entgegenstehende oder davon abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden von uns nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Der Kunde ist an sein Angebot höchstens für die Dauer von zwei Wochen gebunden.
2. Ein Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung in Textform oder mit Auslieferung der von dem Kunden bestellten Ware zustande.
3. Lieferzeit
1. Die von uns genannten Liefertermine oder Lieferfristen sind unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Der Kunde kann uns zwei Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist auffordern, binnen angemessener Frist zu leisten.
4. Zahlungsbedingungen
1. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten unsere Preise „ab Werk“, d.h. aus-schließlich Verpackungs- und Transportkosten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht enthalten und wird in der zum Zeitpunkt der Rechnungstellung gültigen Höhe in der Rechnung explizit ausgewiesen.
2. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3. Wir behalten uns vor, die vereinbarte Leistung per Briefpost oder auf elektronischem Weg per E-Mail in Rechnung zu stellen.
5. Gefahrübergang
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
6. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem jeweils zugrundeliegenden Liefervertrag vor. Darüber hinaus behalten wir uns das Ei-gentum an den gelieferten Gegenständen bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsforderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache unentgeltlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren. Der Kunde ist zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware nicht berechtigt. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich in Textform zu benachrichtigen und uns sämtliche zur Wahrung unserer Rechte, insbesondere zur Erhebung einer Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO erforderlichen Unterlagen zu überlassen.
3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt alle Forderungen in Höhe des mit uns vereinbarten Bruttokaufpreises ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.
Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung befugt. Hiervon bleibt jedoch unsere Befugnis, selbst die Forderung einzuziehen, unberührt. Wir verpflichten uns aber, die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist bzw. Zahlungseinstellung vorliegt.
Im Falle des Zahlungsverzugs, der Zahlungseinstellung oder der Stellung eines Insolvenzantrags erlischt das Recht des Kunden zur Veräußerung der Vorbehaltsware sowie die Befugnis zum Einzug der abgetretenen Forderungen gegenüber den Abnehmern des Kunden. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, uns gegenüber alle zum Einzug der Forderung erforderlichen Angaben zu machen, uns die hierfür erforderlichen Unterlagen auszuhändigen und gegenüber dem Dritten die Abtretung offenzulegen.
4. Beträge, die der Kunde aus abgetretenen Forderungen einzieht, sind bis zur Überweisung an uns gesondert zu führen, um Verrechnungen und/oder Aufrechnungen mit debitorisch geführten Bankkonten auszuschließen.
5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als dass der realisierbare Wert der eingeräumten Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt unserem billigen Ermessen.
7. Gewährleistung
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache auf Mängel – auch im Fall der Weiterveräußerung – zu prüfen und hierbei erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche zu rügen, wobei zur Fristwahrung auf die Absendung der Rüge abzustellen ist. Kommt der Kunde der vorstehenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nicht nach, so gilt die Ware als vertragsgemäß.
2. Bei nicht nur unerheblichen Sach- und Rechtsmängeln sind wir grundsätzlich berechtigt, zweimal nachzubessern. Ergibt sich aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen, dass die Nachbesserung aber noch nicht fehlgeschlagen und diese dem Vertragspartner zuzumuten ist, so sind wir zu weiteren Nachbesserungen berechtigt. Ist die Nachbesserung fehlgeschlagen, ist der Vertragspartner berechtigt, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und den Bestimmungen nach § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend zu machen.
3. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Kaufsache, für vorschriftsmäßig gelagerte/verwendete Akkumulatoren (wiederaufladbare Batterien) und für Kaufgegenstände, die nicht neu hergestellt sind, 6 Monate ab Ablieferung der Kaufsache. Ausgenommen von der Gewährleistung sind ferner als Verschleißteile deklarierte Komponenten, die einer je nach Gebrauch unterschiedlichen Beanspruchungen unterliegen und dementsprechend auf Kosten des Anwenders ausgetauscht werden müssen. Die Regelung zur Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden des Vertragspartners, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
8. Haftungsbegrenzung
1. Unsere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.
2. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf (vertragswesentliche Pflichten), sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt für Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
3. Im Falle der fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist unsere Haftung auf den typischerweise bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
4. Soweit nach den vorstehenden Bestimmungen unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
9. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz. Wir können auch Klage am Sitz des Kunden erheben.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
3. Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch befugt, den Kunden auch vor dem für seinen Wohn-/Geschäftssitz zuständigen Gericht zu verklagen.
ulrich GmbH & Co. KG
Stand: 07/2017